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Herzlich willkommen in der Kirchenregion "15 Türme"

Barrierefreiheit von Webseiten

Online ohne Einschränkungen

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, ihren Alltag ohne Einschränkungen leben und teilhaben können. Ob technische Geräte, Gebrauchsgegenstände oder öffentliche Verkehrsmittel – auch Menschen mit Behinderung sollen sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§4, BGG) nutzen können. In einer mehr und mehr digitalisierten Welt gilt das insbesondere auch für das Internet – für Webseiten und Social-Media-Angebote.

Der Evangelische Pfarrbereich Sandersdorf-Brehna setzt sich aktiv für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fördert deshalb auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Onlineangeboten.

Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit

1. Allgemeines

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Inhalte sollen für alle Menschen nutzbar sein, unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie eventuell vorhandenen Einschränkungen und Behinderungen. Deshalb sollen Webseiten und Online-Dienste, aber auch mobile Anwendungen, Apps, Social-Media-Inhalte, elektronische Dokumente und Formulare so gestaltet sein, dass sie allen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ermöglichen. Digitale Geräte sollen für alle ohne Hindernisse zu bedienen sein.

Wem nutzt digitale Barrierefreiheit?

In erster Linie Menschen mit Einschränkungen. Über eine halbe Million Menschen in Deutschland gelten als sehbehindert. Fast jeder Zehnte leidet an einer Farbfehlsichtigkeit. Es gibt rund 80.000 Gehörlose, etwa ein Viertel der Bevölkerung ist schwerhörig. Hinzu kommen Menschen mit kognitiven und motorischen Einschränkungen. Aber auch Menschen ohne Einschränkung profitieren von einfach formulierten, gut strukturierten und bedienbaren Webangeboten. Solche Angebote werden auch von Suchmaschinen besser gerankt und gefunden.

Wie ist digitale Barrierefreiheit zu erreichen?

Digitale Inhalte müssen möglichst barrierearm gestaltet beziehungsweise umgestaltet werden. Hauptkriterien sind:

  • Klare Struktur und Gliederung
    Texte in leichter / einfacher Sprache
    Schriftgröße und Schriftart gut lesbar
    Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund stark genug
    Alternativ-Texte für Bilder und Grafiken
    Transkripte für Audios und Videos
    Untertitel für Videos
    Bedienbarkeit von User-Interface-(UI)-Elementen (Buttons, Inputfelder, Slider)
    Tastaturbedienbarkeit

2. Rechtliche Grundlagen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – LINK - definiert Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Es möchte fördern, dass Menschen mit Einschränkungen online geschäftsfähig sind, also etwa online shoppen oder im Internet Verträge abschließen können.

Das Gesetz bezieht erstmals private Unternehmen ein. Es gilt für Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmer sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Das Gesetz ist ab 28. Juni 2025 bindend.

Das Gesetz nimmt Privat- und Handelsunternehmen in die Pflicht, ihre Onlineauftritte sowie ihre Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz gilt für Webseiten und Apps und unter anderem für folgende Produkte und Dienstleistungen im Digitalbereich:

  • Hardware und Betriebssysteme
    Selbstbedienungsterminals, Geld- und Ticketautomaten
    Telekommunikationsdienste
    Bankdienstleistungen
    Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen als Endverbraucher:innen ein größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu bieten. Informationen über Produkte und Dienstleistungen müssen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein. Im digitalen Bereich beinhaltet das etwa alternative Darstellungsformen von Inhalten (Alternativ-Texte, Untertitel, Transkripte), vereinfachte Bedienung von Endgeräten, Einsatz von Technologien wie Vorlesefunktion oder Stimmsteuerung.

Das Gesetz wurde im Juni 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und überführt die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht.

3. Erklärung zur Barrierefreiheit

Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
Das BFSG gilt für nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden, wenn ein „Dienst“ angeboten wird. Was für öffentliche Einrichtungen schon länger gilt (BGG und weitere), wird mit dem BFSG nun auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet. Dies schließt auch kirchliche Anbieter ein, die digitale Dienstleistung zur Verfügung stellen. Darunter fallen alle Möglichkeiten etwas online zu buchen, reservieren oder zu kaufen, aber auch die Möglichkeit online eine Spende zu tätigen.

Der Evangelische Pfarrbereich Sandersdorf-Brehna ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Download PDF-Dokument EN 301 549 (nicht barrierefrei) - barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wird die Website zum Teil hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten ständig optimiert. So werden etwa nach dem 1. Juni 2025 Bilder mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt. Einige Informationsgrafiken sind nur eingeschränkt lesbar.

PDF-Dokumente und Word-Dokumente: PDF-Dokumente (auch beschreibbare PDF-Dokumente) oder Word-Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich.

Der Aufwand einer Umstellung dieser stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung hat den Stand 1. Juni 2025. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und der Überprüfung der Barrierefreiheit über das Entwicklermodul Lighthouse – dabei wurde zum genannten Datum eine Accessibility von 88 % ermittelt.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten schwer erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.pfarrbereich-sandersdorf-brehna.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

Pfarrbüro Sandersdorf

Kirchplatz 2, 06792 Sandersdorf

Tel.: 03493-88430

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Pfarrbüro Sandersdorf

Frau Becher

Kirchplatz 2, 06792 Sandersdorf,

Tel.: 03493-88430

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Büroöffnungszeit: Di. 14 -16 Uhr und Do. 9 -10 Uhr

Gemeindebüro Brehna

Frau Becher

Bahnhofstraße 8, 06796 Brehna,

Tel.: 034954-48209

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Büroöffnungszeit: Di. und Mi. 9 -10 Uhr

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Regelmäßige Kirchenmusiktermine

Montags, 18.15 Uhr Posaunenchor „15 Türme“ Lutherhaus (Anspr.partner: Kantor Nickel)

Montags, 18.30 Uhr Flötenkreis Lutherhaus (Anspr.partner: Kantor Nickel)

Montags, 19.30 Uhr Neue Bitterfelder Kantorei Lutherhaus (Anspr.partner: Kantor Nickel)

Dienstags, 15.00 Uhr Kinder- und Jugendchor in Ev.GS Wolfen (Ansprechpartner: Kantor Nickel)

Mittwochs, 19.30 Uhr Kirchenchor in Wolfen (Ansprechpartner: Kantor Mangliers)

Freitags, 15.00 Uhr Bandprobe in Wolfen (Ansprechpartner: Kantor Nickel)

Donnerstags, 19.00 Uhr Ökumenischer Chor in Roitzsch (Anspr.partner: Kantor Matschull)

Freitags, 07.02.2025 19.00 Uhr Chor SDF/HZW in Holzw. (Anspr.partner: Kantor Matschull) 

Einladung zu den regionalen musikalischen Gruppen

Wussten Sie schon, dass es neben den örtlichen Kantoreien musikalische Gruppen in unserer Kirchenregion gibt, die sich als Ensembles unseres gesamten Bereiches sehen? Dazu gehören der Kinder- und Jugendchor „KiJuCho“, die Band „Bright light – no dust“ und der Posaunenchor „15 Türme“. Während die Band sich im Probenraum im Wol- fener Gemeindehaus mit der neuen Sängerin Jule eingroovt, proben Posaunenchor und „KiJuCho“ im Bitterfelder Gemeindehaus.

Der „KiJuCho“ besteht z. Z. aus sechs Kindern aus Bitterfeld, Brehna und Jeßnitz. Wir proben i.d.R. dienstags von 15.30 Uhr-16.30 Uhr. Im Laufe eines Jahres werden zwei kleine Musicals erarbeitet, die entweder die Weihnachtsgeschichte („Wintermusical“) oder eine andere biblische Geschichte („Sommermusical“) als Grundlage haben. Die Kids können sich dabei sängerisch und schauspielerisch ausprobieren und bekommen „nebenbei“ noch Tipps für ihre stimmliche Entwicklung. Jeweils im Sommer bzw. in der Adventszeit werden die Musicals dann an verschiedenen Orten der Region aufgeführt.

Der Posaunenchor wurde 2022 gegründet und besteht aus sechs Bläsern aus Brehna, Bitterfeld, Greppin und Rösa. Wir proben i.d.R. montags 18.15-19.15 Uhr und haben bisher zu verschiedenen Gottesdiensten in der Region gespielt. Haben Sie bzw. habt ihr Lust bekommen, Teil unserer Gemeinschaft zu werden? Beide Ensembles bestehen aus engagierten Musiker*innen, die sich sehr über neue Gesichter freuen! Oder soll die Musik auch mal in Ihrer Gemeinde erklingen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf (friedemann.nickel@ekmd. de). Ich freue mich darauf!

Es grüßt Sie herzlich Friedemann Nickel

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Am Sonntag, 17. August 2025, findet der nunmehr neunte Bikertreff mit Gottesdienst und Ausfahrt am Fuß des Bitterfelder Bogens statt. Dieses nun schon zur Tradition gewordene Ereignis wird von der Bitterfelder Kirchengemeinde, der Stadt Bitterfeld-Wolfen sowie der Kreismusikschule Bitterfeld gemeinsam gestaltet, unterstützt von der Motorradstaff el der Polizeiinspektion Ost.

Treffpunkt ab 10.00 Uhr ist wieder der Marktplatz in Bitterfeld. Von dort geht es in gemeinsamer Fahrt kurz vor 11.00 Uhr auf die Hochhalde zum Bitterfelder Bogen, wo wir mit der Kirchengemeinde und vielen Gästen eine Bikerandacht mit Gedenken an die Unfallopfer unter den Bikern feiern. Im Anschluss daran führt uns die Motorradstaff el der Polizei auf einer großen Ausfahrt durch unsere Umgebung, unterbrochen von einem Halt am Schloss Oranienbaum.

Am Ende der Ausfahrt lädt das STRANDBAD SANDERSDORF (Zörbiger Str. 20, 06792 Sandersdorf-Brehna) zum Abschluss alle Biker und ihre Familien zu einem BIKER FAMILIENFEST mit Feuer, Grill und Musik bei kostenlosem Eintritt ein. Ein Passwort für den freien Eintritt der Familienangehörigen wird am Beginn des Bikertreffens ausgegeben.

Es sind alle Motorradfahrer*innen eingeladen, die mit ihren Fahrzeugen etwa 90 km/h erreichen können. Zum dem immer beeindruckenden Gottesdienst am Bogen laden wir ausdrücklich auch alle ein, die einen Morgenspaziergang auf den Bogen mit einem eindrucksvollen Event und einem musikalisch schwungvollen Gottesdienst im Freien verbinden möchten. Kosten entstehen für die Ausfahrt nicht, es wird um eine Spende für die „Suppenküche im Lutherhaus“ im Lutherhaus gebeten.

Pfr. i. R. Johannes Toaspern

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Klinikseelsorge

Liebe Leserinnen und Leser des Gemeindebriefes!

Ich möchte mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Beate Bartsch. Ich bin Gemeindereferentin in der katholischen Pfarrgemeinde Bitterfeld und als Seelsorgerin im Goitzsche-Klinikum Bitterfeld tätig. Ein Krankenhausaufenthalt stellt für Patienten und Angehörige eine besondere Situation dar und ist oft verbunden mit Fragen, eventuell Sorgen und Ängsten. Mitunter kann es hilfreich sein, mit jemandem darüber zu sprechen.

Als Seelsorgerin stehe ich Ihnen gern für ein Gespräch oder für eine Begleitung zur Verfügung. Wenn Sie einen Besuchswunsch haben, geben Sie es bitte ausdrücklich beim Aufnahmegespräch in der Patientenaufnahme oder auf der jeweiligen Station an. (Nur dann werden Ihr Name und Ihr Wunsch an mich weitergeleitet.)

Im Klinikum erreichen Sie mich mittwochs von 15 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr in meinem Büro in der 3. Etage (zwischen der HNO-Station und der Geriatrischen Tagesklinik). Ansonsten bin ich telefonisch unter 03493/313109 bzw. per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erreichbar, um ggf. einen Termin auch außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.

Neben meinem Büro bendet sich auch der Raum der Stille, welcher Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern zwischen 8 und 20 Uhr zum Rückzug und Gespräch oensteht.

Herzliche Grüße

Beate Bartsch

In unserem neu zu bildenden Kirchengemeindeverband wurde am 21.09.2025 ein neuer
Gemeindekirchenrat gewählt.
130 (KG HZW) + 219 (KG Brehna) + 283 (KSP SDF) + 163 (KG Roitzsch-Petersroda)
Gesamt: 795 Gemeindeglieder waren wahlberechtigt.
48 (HZW) + 77 (Brehna) + 62 (KSP SDF) + 53 (KG Roitzsch-Petersroda)
Gesamt: 240 gültige Stimmen wurden abgegeben.
 
Der Gottesdienst zur Einführung der neu gewählten Kirchenältesten findet am 31.10.2025, 10:00 Uhr in der Stadt- und Kloster-Kirche in Brehna statt.
 
Wer gewählt wurde, dass erfahren Sie hierGKR-Wahl 2025